Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine transparente, faire und verlässliche Zusammenarbeit. Wir orientieren uns an den Grundsätzen der Transparenz, Verlässlichkeit, Fairness, Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Partnerschaftlichkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pilcrow GmbH
Planiestraße 23
71063 Sindelfingen
Vertreten durch Lucas Braun und Marco Evangelista
E-Mail: info@pilcrow.agency
Stand: 27. Juli 2026
Geltung und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Pilcrow GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marketing, Beratung, Content-Produktion, Film und Fotografie, Design, Webentwicklung, Werbung und Automatisierung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag, nachfolgend zusammenfassend „Vertrag“.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
1.5 Rechtlich relevante Erklärungen und Vereinbarungen nach diesen AGB bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Leistungen und Mitwirkung des Auftraggebers
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. Leistungen, die darüber hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
2.2 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
2.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er die bereitgestellten Inhalte und Materialien verwenden und dem Auftragnehmer zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen darf. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Musik, Marken, Logos, personenbezogene Daten und Software.
2.4 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der dadurch entstehende Mehraufwand darf zusätzlich nach den vereinbarten, andernfalls nach den üblichen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet werden.
2.5 Stellt der Auftraggeber erforderliche Inhalte nicht rechtzeitig bereit, darf der Auftragnehmer nach eigener Wahl geeignete Platzhalter oder ordnungsgemäß lizenzierte Materialien verwenden. Zusätzliche Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern er vorab über diese informiert wurde.
2.6 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und ist nicht verpflichtet, das Geschäftsmodell, die Inhalte oder Weisungen des Auftraggebers rechtlich zu prüfen. Insbesondere werden ohne gesonderte Vereinbarung keine Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Schutzrechtsprüfungen durchgeführt.
3. Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Dienste
3.1 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Dienstleister einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
3.2 Eingesetzte Personen und Unternehmen werden, soweit erforderlich, zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Einschränkungen oder Änderungen externer Plattformen und Dienste, die er nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für soziale Netzwerke, Hostinganbieter, Softwareanbieter, Werbeplattformen und technische Schnittstellen.
4. Termine und Verzägerungen
4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Alle anderen Zeitangaben sind unverbindliche Planungsziele.
4.2 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Ausfällen externer Anbieter, behördlichen Maßnahmen, Streiks oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
4.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche absehbare Verzögerungen.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Fehlt eine entsprechende Regelung, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss geltenden Stundensätzen des Auftragnehmers.
5.2 Änderungen, zusätzliche Korrekturschleifen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden zusätzlich berechnet.
5.3 Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn eine wesentliche Überschreitung absehbar ist.
5.4 Vereinbarte Reisekosten und sonstige notwendige Auslagen werden zusätzlich berechnet. Fahrtkosten werden mit 0,50 Euro pro Kilometer, Bahnreisen in der 2. Klasse und Flugreisen in der Economy Class abgerechnet. Weitere Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.
5.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.7 Bei fälligen und trotz Mahnung nicht bezahlten Forderungen darf der Auftragnehmer seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen und angemessene Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.8 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Der Vertrag hat die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit bestimmt, beträgt sie drei Monate ab Vertragsbeginn. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. § 627 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
6.3 Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, darf der Auftragnehmer den Vertrag nach erfolgloser Mahnung außerordentlich kündigen und seine Leistungen einstellen.
6.4 Bei Vertragsende werden die bis dahin erbrachten und bereits begonnenen Leistungen nach dem vereinbarten Vergütungsmodell abgerechnet. Weitergehende Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und eines anderweitigen Erwerbs unberührt.
6.5 Eine Kündigung bedarf mindestens der Textform. Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zum Schutz geistigen Eigentums gelten auch nach Vertragsende fort.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Konzepte, Entwürfe, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Sie dürfen vor vollständiger Zahlung weder genutzt noch vervielfältigt, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.
7.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind diese nicht exklusiv und nicht übertragbar.
7.3 Exklusive, übertragbare oder über den Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte müssen ausdrücklich vereinbart werden.
7.4 Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterialien, Projektdateien, offenen Dateien, Quellcodes, Skizzen oder sonstigen Arbeitsdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls werden ausschließlich die vereinbarten finalen Nutzungsdateien bereitgestellt.
7.5 Für Stockmaterialien, Musik, Schriftarten, Software, Plugins und sonstige Inhalte Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Weitergehende Rechte werden nur eingeräumt, soweit der Auftragnehmer darüber verfügen darf.
7.6 Veränderungen oder Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse sind nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
7.7 Der Auftragnehmer darf fertiggestellte und veröffentlichte Arbeitsergebnisse unentgeltlich als Referenz verwenden und sich als Urheber oder Leistungserbringer nennen. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.8 Der Schutz dieses Abschnitts gilt auch für Konzepte, Ideen und Entwürfe, die vor Vertragsschluss im Rahmen von Angeboten, Pitches oder Präsentationen vorgestellt werden.
8. Einsatz künstlicher Intelligenz
8.1 Der Auftragnehmer darf KI-gestützte Werkzeuge zur Leistungserbringung einsetzen, insbesondere zur Erstellung, Bearbeitung und Analyse von Texten, Bildern, Videos, Grafiken, Daten und Konzepten.
8.2 Nutzungsrechte an KI-gestützten Ergebnissen werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem entsprechende Rechte rechtlich entstehen und durch den Auftragnehmer übertragen werden können.
8.3 Erkennt der Auftragnehmer konkrete rechtliche oder tatsächliche Risiken des KI-Einsatzes, weist er den Auftraggeber hierauf hin. Besondere Anforderungen oder der Ausschluss bestimmter KI-Anwendungen müssen im Vertrag vereinbart werden.
8.4 Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden bei der Nutzung von KI-Anwendungen nur verarbeitet, soweit dies rechtlich zulässig und zur Leistungserbringung erforderlich ist.
9. Abnahme
9.1 Die folgenden Regelungen gelten, soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat.
9.2 Der Auftraggeber prüft die fertiggestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Auftragnehmer kann ihm hierzu eine Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt nach Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
9.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung liegt beim Auftragnehmer. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.
9.4 Unwesentliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, stellen keinen erheblichen Mangel dar.
9.5 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist. Die Frist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9.6 Die Mängelhaftung entfällt, soweit der Mangel durch nachträgliche Änderungen, Eingriffe oder eine unsachgemäße Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurde. Dasselbe gilt für Systeme und Dienste Dritter, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
10. Haftung und Freistellung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig. Für vermeidbare Datenverluste haftet er nur, wenn der Auftraggeber eine angemessene Datensicherung durchgeführt hat.
10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Materialien, Angaben oder Weisungen.
10.5 Verletzt der Auftraggeber schuldhaft gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, stellt er den Auftragnehmer von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt wesentliche Maßnahmen der Rechtsverteidigung mit ihm ab.
10.6 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur eigenen Datenverarbeitung des Auftragnehmers enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
11.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
11.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er personenbezogene Daten rechtmäßig an den Auftragnehmer übermitteln darf.
11.4 Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Sie verpflichten entsprechend eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zur Vertraulichkeit.
11.5 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
11.6 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende und bereits für Informationen, die im Rahmen von Angeboten, Pitches oder Vertragsverhandlungen ausgetauscht wurden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
12.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
12.4 Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn die Parteien sie vereinbaren. Für künftige Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
12.6 Soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.